B-Ware

In dieser Rubrik handelt es sich um Waren zweiter Wahl die folgende Mängel aufweisen:

  • Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.
  • Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Diese Artikel weisen ansonsten keine oder eher geringfügige, optische Mängel (Gebrauchsspuren) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes haben.
  • Als B-Ware ausgezeichnete Stücke werden zu Sonderpreisen mit unterschiedlichen Preisnachlässen verkauft.
b-ware zweite wahl